Leitlinien „Rückverfolgbarkeit in der Landwirtschaft“
2017-3-15 · Unmittelbare Vorlieferanten in der Landwirtschaft sind die Futtermittelwirtschaft∗, die Lieferanten von lebenden Tieren bzw. in der Direktvermarktung die Zulieferer von Rohstoffen bzw. Zutaten für die Verarbeitung. Unmittelbare Abnehmer sind Unternehmen, die Lebensmittel be- und verarbeiten oder mit ihnen handeln bzw. lebende Tiere kaufen.