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Leitlinien „Rückverfolgbarkeit in der Landwirtschaft“

2017-3-15 · Unmittelbare Vorlieferanten in der Landwirtschaft sind die Futtermittelwirtschaft∗, die Lieferanten von lebenden Tieren bzw. in der Direktvermarktung die Zulieferer von Rohstoffen bzw. Zutaten für die Verarbeitung. Unmittelbare Abnehmer sind Unternehmen, die Lebensmittel be- und verarbeiten oder mit ihnen handeln bzw. lebende Tiere kaufen.

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